Suche
Close this search box.

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen

Beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Street Food Augsburg GbR (nachfolgend „SFA“) im TONI Park Augsburg (nachfolgend „Spielstätte“) gelten die vorliegenden allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen, welche Sie mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptieren. Zusätzlich gilt das Hausrecht des TONI Parks Augsburg. Der Kartenvorverkauf erfolgt über die Webseite www.publicviewing24.de – der Verkauf über andere Webseiten oder an anderen Orten ist nicht vorgesehen und erfolgt ggf. ohne unsere Zustimmung (Schwarzmarkt). Es gelten die folgenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten zu Veranstaltungen der SFA sowie der Zutritt zur Spielstätte unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Hausordnung des TONI Park Augsburg, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch den Erwerb und die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB. Diese ATGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Diese ATGB gelten sowohl für den Verkauf von Einzeltickets, d.h. Tickets mit Gültigkeit für jeweils ein Spiel, und Kombinationen solcher Einzeltickets als auch für Dauerkarten (gemeinsam als „Tickets“ bezeichnet). Entgegenstehende oder von diesen ATGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsabschluss:
2.1 Der Ticketerwerb für Veranstaltungen des Veranstalters findet grundsätzlich nur online über www.publicviewing24.de statt.
2.2 Eine nachträgliche Stornierung von Tickets durch den Kunden ist ausgeschlossen.

3. Geltungsdauer von Tickets:
3.1 Einzeltickets gelten jeweils für die auf dem Ticket genannte Veranstaltung. Bei Terminverschiebungen behält die Karte ihre Gültigkeit, ein Umtausch oder Rückgabe ist ausgeschlossen.
3.2 Tickets verstehen sich als One-Way. Das bedeutet, dass Ticketinhaber, welche die Spielstätte nach bereits autorisierten Zutritt einer Veranstaltung vor- oder zwischenzeitlich verlassen, nicht wieder in die Spielstätte eingelassen werden müssen.

4. Preise und Leistungen
Der für den Besuch der Veranstaltung zu bezahlende Preis ergibt sich aus der aktuellen Preisliste des Veranstalters. Änderungen der Preise, Termine und Verfügbarkeit der auf der Website angegebenen Leistungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Alle vom Veranstalter genannten Preise beinhalten sämtliche Abgaben und Steuern. Versandkosten und sämtliche weitere Spesen, Nachnahmegebühren, Import- oder Exportspesen, etc. hat vorbehaltlich abweichender Bestimmungen stets der Kunde zu tragen.

5. Weitergabe und Weiterleitung von Tickets
5.1 Grundsätzlich ist es nur gestattet, Tickets innerhalb der entsprechenden Preisstufe weiterzugeben. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Platzverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während einer Veranstaltung liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Kunden ist es daher nicht gestattet:
a) die Tickets über Internetauktionen (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen oder viagogo) oder sonstigen Internetmarktplätzen sowie in Rundfunk, Presse oder anderen Medien sowie in sonstiger Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den Verkaufspreis des Veranstalters übersteigt,
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder
c) Tickets für Public Viewing Veranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem nationalen oder auf Spielstätte beschränkten Stadion- bzw. Zutrittsverbot belegt sind.

5.2 Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die gegen oben genannte Verbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und bestehende Tickets ohne Ersatz zu sperren sowie ihnen gegenüber ein Stadion- bzw. Zutrittsverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

5.3 Auf Verlangen des Veranstalters ist der Kunde verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschriften derjenigen Personen mitzuteilen, an die er die Tickets weitergegeben hat.

6. Ermäßigte Tickets
6.1 Ermäßigte Tickets sind grundsätzlich nicht erhältlich.

6.2 Kinder unter 14 Jahren haben freien Eintritt. Anspruch auf einen Sitzplatz besteht ohne gültige Sitzplatzkarte allerdings nicht.

6.3 Eine Weitergabe von ermäßigten Tickets ist unter Wahrung der Regelungen der Ziffer 5 dieser ATGB ausschließlich an Personen zulässig, die ebenfalls über die Voraussetzungen zum Erwerb eines ermäßigten Tickets verfügen. Im Falle eines Verstoßes behält sich der Veranstalter die Geltendmachung der Rechte gemäß Punkt 7 vor.

6.4 Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist zwingend mitzuführen und bei Zutritt zur Spielstätte dem Einlass- und Ordnungspersonal unaufgefordert vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen wird der Zutritt zur Spielstätte verwehrt und das ermäßigte Ticket verliert seine Gültigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus der Spielstätte und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.

7. Rücknahme und Erstattung sowie Verlust von Tickets
7.1 Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall von Spielverlegungen (zeitlich oder örtlich) behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem sowie im Fall von Spielabsagen oder -abbrüchen kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass der Veranstalter den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hätte.

7.2 Bei Verlust oder Zerstörung (bitte beachten Sie, dass Thermotickets hitzeempfindlich sind) von Einzeltickets erfolgt weder Ersatz noch Rückerstattung. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat der Veranstalter nicht einzustehen.

8. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht im Fernabsatz gemäß § 355 BGB gilt nicht für den Erwerb von Tickets, da es sich bei den Leistungen des Veranstalters um Freizeitdienstleistungen im Sinne des § 312g II Nr. 9 handelt.

9. Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und in der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Fall einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleiben hiervon unberührt.

10. Verhalten in der Spielstätte
10.1 Der Ticketerwerber/-inhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

a) die Tickets den Inhaber grundsätzlich nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Ausweis oder sonstigem gleichwertigen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Kinderausweis, Führerschein) zum Betreten der Spielstätte berechtigen;

b) der Zutritt zur Spielstätte unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen Ticket möglich ist. Inhaber von ermäßigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Mit Verlassen der Spielstätte verliert das Ticket seine Gültigkeit;

c) die Eintrittskarte auf Verlangen dem Hausrechtsinhaber oder dessen Beauftragten (z.B. Ordner) zur Kontrolle auszuhändigen sind;

d) den Anordnungen der Polizei, des Ordnungsdienstes, der Stadionverwaltung und des Veranstalters Folge zu leisten ist; insbesondere auf entsprechende Aufforderung einen anderen Platz als auf der Eintrittskarte vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, auch aus sonstigen sachlichen, von ihm nicht zu vertretenden Gründen, dem Ticketinhaber einen anderen gleichwertigen Platz zuzuweisen;

e) der Ordnungsdienst zur Durchführung von Untersuchungen und Kontrolle der Einhaltung dieser AGB, insbesondere auch durch Abtasten von Bekleidung und Einsichtnahme in Behältnisse vor und während der Veranstaltung berechtigt ist;

f) die Hausordnung der Spielstätte und alle zur Gewährleistung der Sicherheit erlassenen Vorschriften genau zu beachten sind;

g) offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zur Spielstätte verweigert oder der Spielstätte verwiesen werden können;

h) es untersagt ist, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Vuvuzelas; Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können; Gassprühflaschen/-dosen, Gasdruckfanfaren, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, Glasbehälter, Flaschen, Krüge, Becher, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen, pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen, Fackeln etc., Stangen, Stöcke und Regenschirme mit Spitze, Stöcke, etc., elektrisch betriebene Lärminstrumente, Laserpointer und Taschenlampen, Megafone, professionelle Video-und Fotokameraausrüstung ohne gültige Akkreditierung, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe (§ 86a StGB)  dienen, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, (Getränke-)Kisten, Reisekoffer, Styroporblöcke, Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1,50 m oder deren Durchmesser größer ist als 3 cm ; Metallstangen nicht erlaubt, großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, Teleskopstangen, größere Mengen von Papier (Hardcover-Bücher), Tapetenrollen, größere Mengen Konfetti, Drogen & Alkohol, Lebensmittel (Speisen und Getränke) in größeren Mengen für gesunde Erwachsene, Tiere, Kinderwagen, Rucksäcke, Taschen und Helme jeglicher Art

10.2 Dem Ticketerwerber/-inhaber ist bekannt, dass eine Nichtbeachtung dieser Hinweise zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung führen und sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben kann. Insbesondere gilt Punkt 5 dieser AGB. Die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit und können vom Veranstalter eingezogen bzw. elektronisch gesperrt werden. Bei Verstößen gegen die AGB, gegen die Stadion- bzw. Hausordnung, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes des Bundes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb einer Spielstätte kann ein Stadion- bzw. Hausverbot ausgesprochen werden. Ein Stadion- bzw. Hausverbot kann insbesondere auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

11. Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber/-erwerber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 II KunstUrhG bleibt hiervon unberührt.

12. Bild- und Tonaufnahmen
Der Aufenthalt in der Spielstätte zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern/-erwerbern ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters auch nicht gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters sind die öffentliche Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten jedenfalls untersagt. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht in die Spielstätte mitgebracht werden.

13. Hausordnung
Der Kunde und/oder Besucher der Spielstätte unterwirft sich der gültigen Hausordnung des TONI Park Augsburg. Im TONI Park herrscht striktes Rauchverbot.